Nach einer differenzierten Erstdiagnostik dienen die ersten Therapiestunden u. a. folgender Zielstellung:
Planung, Durchführung und Auswertung der Therapiestunden (Einzeltherapie)
Aus den Schwerpunkten des Hilfeplans entsteht ein Grobraster für die inhaltlichen Schwerpunkte der Therapiestunden. Der Inhalt der einzelnen Stunde ist natürlich auch abhängig von der persönlichen Entwicklung des Kindes und dessen aktuellen Befindlichkeiten.
Eine Therapiestunde gliedern wir im Allgemeinen in 5 Abschnitte:
Gespräche mit den unterrichtenden Lehrkräften
Gespräche mit den Lehrern (dem Klassenleiter oder dem Fachlehrer) über beobachtete und erkannte rechnerische Entwicklungsverzögerungen und Fragen der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Versuch einer Abstimmung über didaktische Zielsetzungen, zu Fragen der Bewertung und Einordnung der Leistungen des Kindes.
Regelmäßige Kontakte mit den Eltern
Werden die Kinder nach der Therapiestunde von den Eltern abgeholt, informieren wir sie über den Therapieverlauf, über aufgetretene positive und negative Erscheinungen, über Möglichkeiten der häuslichen Unterstützung der Therapie und zu schulischen Fragen. Findet die Therapie in der Schule (in einer Freistunde, vor oder nach dem Unterricht, ...) oder in einer Kindereinrichtung statt, werden mit den Eltern regelmäßig Sprechstunden vereinbart und bei Bedarf telefonische Absprachen getroffen.
Absprachen mit den verantwortlichen Mitarbeitern des Jugendamtes (gegebenenfalls)
Hier werden der Fortgang des Hilfeplanes, die Entwicklung des Kindes und der Verlauf der Maßnahme aus der Sicht der Eltern gemeinsam mit dem Mitarbeiter des Jugendamtes, den Eltern und dem Therapeuten besprochen. (Dies gilt nur, wenn die Kinder über das Jugendamt vermittelt werden.)
Zwischeneinschätzung, eventuell Modifizierung der Ziele und Zeitrelationen bezogen auf den Hilfeplan
In aller Regel werden halbjährlich schriftlich Entwicklungsberichte erstellt, die sowohl den Eltern als auch dem Jugendamt (bei Finanzierung der Maßnahme durch das Jugendamt) zugestellt werden.
Abschluss der Therapie (Gutachten, Gespräch mit Eltern und Jugendamt)
Die Abschlussphase der Therapie ist ein langfristig zwischen (Jugendamt), Eltern, Therapeut und Kind vorzubereitender Prozess, der das allmähliche Ablösen des Kindes vom Therapeuten und den therapeutischen Maßnahmen ermöglichen soll.